„Mit der Entstehung eines Brandes ist jederzeit zu rechnen.“ Dies geht sogar so weit, dass ein Gericht in Münster bereits im Jahr 1986 urteilte, dass jederzeit mit einem Brand zu rechnen sei und es Zufall sein, wenn es gerade nicht brennen würde. Das bedeutet, dass im Falle eines Personenschadens, nicht nur Probleme mit der Versicherung, sondern dem Staatsanwalt drohen. Jeder Betreiber einer...