S&M DIE IMMOSPEZIALISTEN

Energieeffizienz Beratung

Energieeffizienz von Neubauten, Bestandsimmobilien und Individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP)

Energieeffizienz von Gebäuden S&M: Energieberatung und Erstellung individueller Sanierungsfahrpläne Das neue Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) legt energetische Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest. Im GEG wurden die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst und deren Inhalte zu einer Vorschrift verbunden. Wenn Sie eine Heizung ersetzen, gelten nur

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SundM DIE IMMOSPEZIALISTEN erstellt für Ihre Immobilie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für Ihre Immobilie Schritt für Schritte modernisieren und umbauen Gemeinsam mit unserer Partnerfirma Pro-Tec Energieberatung erstellen wir individuelle Sanierungsfahrpläne, die auf ihre  Bedürfnisse und Möglichkeiten als Immobilienbesitzer zugeschnitten sind. Der Sanierungsfahrplan zeigt, wie das Gebäude Schritt für Schritt modernisiert und umgebaut werden kann, um es energetisch zu

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S&M berät Sie zu freiwilligen Modernisierungsmaßnahmen und Einsparmöglichkeiten.

Freiwillige Modernisierung von Bestandsimmobilien

Freiwillige Modernisierung von Bestandsimmobilien Anforderungen an die Energieeffizienz bei freiwilliger Modernisierung von Bestandsimmobilien Es gibt hierbei  zwei Möglichkeiten, die GEG-Anforderungen zu erfüllen: die Einhaltung der Mindeststandards für einzelne Bauteile oder die energetische Gesamtbilanzierung des Gebäudes. Die Gesamtbilanzierung kann entweder die Primärenergie oder die Treibhausgase als Maßstab verwenden. Das GEG gibt

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S&M bietet Ihnen eine Energieeffizienz-Beratung für Ihre Bestandsimmobilie an.

Energieeffizienz bei der Modernisierungspflicht von Bestandsimmobilien

Energieeffizienz von Bestandsimmobilien Energieberatung zur Energieeffizienz von Bestandsimmobilien nach dem neuen Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) Bestandsgebäude bestimmen den bundesweiten Energiebedarf stärker als Neubauten. Für alle Mehrfamilienhäuser gelten bestimmte Austausch- und Nachrüstverpflichtungen, unabhängig von einer geplanten Sanierung. Wer muss modernisieren? Ein- und Zweifamilien-Häuser sind davon ausgenommen, wenn Sie als Eigentümer bereits seit Februar

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