Rund um das Thema Sanierungsbedürftige Immobilie spielen vor allem folgende Begriffe eine wesentliche Rolle: Energieeffizienz von Gebäuden, Energieausweis und Energieberatung.
Sie möchten eine sanierungsbedürftige Immobilie erwerben? Dann sollten Sie mit dem Energieausweis auskennen. Oder möchten Sie eine Immobilie verkaufen oder vermieten? Auch dann brauchen Sie Kenntnisse zum Energieausweis.
Der Energieausweis
Was ist der Energieausweis?
Sie kaufen einen neuen Fernseher, eine Waschmaschine oder gar ein neues Auto. Überall finden Sie – verpflichtend – Angaben zur Energieeffizienzklasse. Seit März 2021 mit den (sieben) Großbuchstaben A (grün) bis G (rot) und zum Beispiel der Angabe wieviel Strom pro Jahr verbraucht wird.
Das ist bei einem Gebäude ähnlich, nur haben wir hier aktuell neun Klassen von A+ (meist grün oder blau) und A (helleres Grün) bis H (rot / rotbraun).
Was sagt der Energieausweis aus?
Der Energieausweis verdeutlicht die energetische Qualität von Wohngebäuden und macht sie transparent. Er liefert Daten zur Energieeffizienz eines Gebäudes und zu den anfallenden Energiekosten. Potentielle Käufer oder Mieter sollen so genau wissen, auf was sie sich einlassen. Zudem soll er praktische Hinweise zur Verbesserung liefern.
Was besagt eine Energieeffizienzklasse?
Einfach ausgedrückt: Wieviel Energie in Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter Nutzfläche (m²) verbraucht wird. Je höher der Verbrauch, desto schlechte die Energieeffizienzklasse.
Energieeffizienz von Gebäuden: Hier sollten Sie sich mit dem Energieausweis auskennen
Sanierungsbedürftige Immobilie -Energieeffizienz von Gebäuden: Energieausweis und Energieberatung
Drei Beispiele für Energieeffizienzklassen:
Neubau
Ein Neubau muss mindestens die Energieeffizienzklasse C erfüllen, was einem Verbrauch zwischen 75 bis maximal 100 kWh/m² entspricht.
Gut sanierte Altbauten
Verbrauchen diese zwischen 100-130 kWh/m², erfolgt eine Einstufung in Klasse D.
Altbauten
Gebäude, die nicht saniert sind und mehr als 250 kWh/m² verbrauchen, landen in Klasse H.
Zum besseren Vergleich:
In Klasse A + (besser geht es nicht) wird ein Gebäude bei einem Energiebedarf zwischen Null und maximal 30 kWh/m² eingestuft. Dies sind z.B. sogenannte Passivhäuser oder Bauten, die den Standard nach KfW40 erfüllen.
Welche Unterschiede gibt es beim Energieausweis?
Es gibt zwei Varianten des Energieausweises:
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- Den Energiebedarfsausweis, der aus Daten zum Gebäude (energetische Eigenschaften) berechnet wird.
- Den Energieverbrauchsausweis, der auf vergangenen Verbrauchswerten beruht.
Wann welche Variante genutzt werden darf, ist geregelt. Dabei kann man sich an folgenden Eckpunkten orientieren:
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- für Neubauten oder Änderungen von Gebäuden und Wohngebäude mit maximal vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, bedarf es grundsätzlich eines Bedarfsausweises
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- für die übrigen Wohngebäude und für Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit zwischen dem Energiebedarfsausweis oder dem Energieverbrauchsausweis.
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- bei gemischt genutzten Gebäuden (zum Beispiel Wohnen und Gewerbe) ist der Energieausweise lediglich für den Wohnbereich auszustellen.
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- bei Eigentumswohnungen ist ein Energieausweis für das gesamte Gebäude zu erstellen.
Wie komme ich an einen Energieausweis?
Verbrauchsausweise lassen sich kostengünstig online bestellen. Natürlich muss man die erforderlichen Daten zum Objekt und den Verbräuchen manuell erfassen.
Auch für Bedarfsausweise finden sich inzwischen Online-Angebote. Hier sollte man jedoch genau abwägen, für welchen Zweck der Ausweis benötigt wird. Bei Angeboten unter € 100,- muss klar sein, dass keine objektspezifische, individuelle Prüfung und Beratung erfolgt. Will man zum Beispiel sanieren, um die Einstufung in die Gebäudeeffizienzklasse zu verbessern, sind Energieberatungen (auch unter dem Aspekt des technisch Machbaren, der Sinnhaftigkeit, der Kosten und möglicher Förderungen) unbedingt empfehlenswert (siehe hierzu auch Punkt „Energieberatung durch wen?“)
Den Energieausweis dürfen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis ausstellen. Dazu zählen beispielsweise Ingenieur:innen, Architekt:innen, Physiker:innen oder Handwerker:innen. Es gibt leider kein offizielles Zertifikat.
Im Ergebnis müssen Sie sich darauf verlassen (können), dass die Expert:innen auch die Anforderungen des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) erfüllen.
Wann benötige ich eine Energieberatung?
Energieberatung und die Erstellung des Energieausweis gehen oft gemeinsam einher, sind aber nicht zwingend verbunden.
Sie können sich einen verbrauchsabhängigen Energieausweis ohne besondere Beratung (Online!) erstellen (lassen) oder sich „nur“ über Möglichkeiten einer Sanierung / Optimierung informieren / beraten lassen.
Kommerzielle, regionale Energieberater (richtige Bezeichnung: Energie-Effizienz-Experten) finden sich im Internet.
Tipp 1: Kommunen, Städte, Landkreise oder Energieversorger bieten inzwischen (meist kostenfreie) Energieberatungen an
Tipp 2: Wollen Sie Förderanträge stellen, sollten Sie sich fachkundige Hilfe nehmen. Achten Sie auf die Qualifikation des Energieberaters (richtige Bezeichnung: Energie-Effizienz-Experte) und insbesondere auf seine Zertifizierungen bei der BAFA bzw. Zulassungen bei der KfW (zu KfW und BAFA nachfolgend mehr).
Tipp 3: Die Energieberatung „BAFA-Vor-Ort-Beratung“ ist ein Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die anfallenden Kosten des Beraters werden hier zu 60% von der BAFA getragen.
Brauche ich einen Energieausweis auch bei Sanierung des Gebäudes?
Grundsätzlich nein. Insbesondere, wenn Sie alles aus eigener Tasche bezahlen (wollen).
Falls Sie die Sanierungskosten nicht alleine tragen möchten: Bei (geförderten) Sanierungen / Modernisierungen kann der Energieausweis als Grundlage für die Optimierung und Anpassung an die jeweiligen Anforderungen der einzelnen Bauteile / Gewerke herangezogen werden. Es ist dabei jedoch zu berücksichtigen, dass sich die KfW für ihre Förderentscheidungen nicht an den Energieeffizienzklassen des Energieausweises, sondern am theoretisch möglichen Primärenergiebedarf des Gebäudes orientiert.
Von wem gibt es Förderungen für Sanierungen?
Wer plant, sein Haus energetisch zu sanieren muss sich seit Anfang 2021 mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auseinandersetzen.
Mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gibt es gleich zwei Förderinstitute. Während die KfW Förderungen in Form von Krediten und Zuschüssen bereitstellt, gewährt die BAFA Zuschüsse. So soll es zumindest einmal werden. Aktuell überschneiden sich die einzelnen Programme aber noch und es gilt – ggf. auch in Kombination – die für Sie beste Lösung zu finden.
Angebot S&M: Energieberatung und Erstellung individuelle Sanierungsfahrpläne
S&M arbeitet eng mit der Firma Pro-Tec Energieberatung zusammen, die neben der Energieberatung auch individuelle Sanierungsfahrpläne erstellt.
Unter der Überschrift “Energieeffizienz von Gebäuden” beschäftigen wir uns mit weiteren Themen und nehmen weiterhin gerne Ihre Wünsche und Anregungen hierzu auf.
Herzlichen Dank für Ihr Interesse!
Ihr
Ralf Klein