der Fa. S&M Wirtschaftsberatungs GmbH
zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern und Verbrauchern
A. Regelungen für alle Arten von getätigten Geschäften1. Allgemeines, Angebot, Auftrag und Vertragsschluss
2. Zahlungen
3.1.4. Die vorgenannten Haftungsregelungen gelten auch für Schäden, im Rahmen einer Nachbesserung entstehen.3.1.5. Für die Verzugshaftung gilt folgendes. Wir haften bei Verzögerungen der Leis- tung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer Mitarbei- ter, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den ge- setzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 5 dieser Bestimmung aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen wird unsere Haftung wegen Verzögerung der Leistung für den Schadensersatz neben der Leistung auf 10 % des Wertes der Leistung, im Falle eines Verkaufs gebrauchter Sachen auf 10 % des Wertes der verkauften Sachen beschränkt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die vor- stehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3.1.8. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorste- henden Regelungen nicht verbunden.
6.1 Anzuwendendes RechtIm Verhältnis zu kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Interesenten gilt ausschließlich deutsches Recht.
Das UN-Kaufrecht sowie sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach ihrer Übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung.6.2. Erfüllungsort, GerichtsstandIst ein inländischer Interessent Kaufmann und der Streitgegenstand seinem Handelsgewerbe zuzuordnen, so gilt Mainz in allen Fällen, einschließlich solcher aus Wechsel, Schecks und anderer Urkunden als Erfüllungsort und als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.Dies gilt auch für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen.Mainz gilt auch für Interessenten als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, die eine gewerbliche Tätigkeit im Ausland ausüben sowie für ausländische Institutionen, die mit inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit einem inländischen öffentlich- rechtlichen Sondervermögen vergleichbar sind.
B. Verkauf gebrauchter Sachen1. Leistungserbringung bzw. Lieferung
1.3 Mit Erbringung unserer Leistung bzw. mit der Lieferung stellen wir dem Käufer gleichzeitig die Rechnung für die erbrachte Leistung bzw. die gelieferte Ware aus. Geht dem Käufer nicht unverzüglich nach Leistungserbringung bzw. Lie- ferung die Rechnung zu, ist er verpflichtet, diese innerhalb von 8 Tagen ab Leistungserbringung bzw. Lieferung bei uns anzumahnen.
2. Versand und Gefahrenübergang
3. Mängelprüfung und Gewährleistungen
3.2.6. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorste- henden Regelungen nicht verbunden.4. Eigentumsvorbehalt
Die Provision ist außerdem fällig, wenn die Rechte des oder der eingetragenen Grundpfandrechtsgläubiger oder die entsprechende Objektgesellschaft erworben werden und ist am Tage der Vertragsunterzeichnung an uns zu entrichten. Andere Provisionssätze und Fälligkeiten gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart sind.
D. Erstellung von Gutachten, Durchführung von Projektentwick- lungen, Bewertungen und Sicherstellungen von Mobilien, Im- mobilien und sonstigen Vermögenswerten und andere Leis- tungen wie die Durchführung von Kommissionsgeschäften1. Umfang und Ausführung des Auftrages
2. Aufklärungspflicht des Kunden, weitere Pflichten des Kunden
6. Gewährleistung
E. Sonstige Bestimmungen
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