Trinkwasserverordnung: Weitgehende Folgen für Eigentümer und Betreiber

3 Fragen – 3 Antworten:

 

Um was geht es?

Um den Schutz des Trinkwassers vor Verkeimung mit Legionellen.

 

Bin ich davon betroffen?

Ja, wenn Sie z.B. Vermieter eines Mehrfamilienhauses sind, das einen Warmwasserspeicher hat, der mehr als 400 Liter fasst bzw. wenn die Warmwasserleitungen vom Boiler bis zur Entnahmestelle mehr als drei Liter Wasser führen.

 

Und was ist mit Gewerbeeinheiten?

Für Vermieter von Gewerbe gelten teilweise höhere Anforderungen, als für Vermieter von Wohnimmobilien. Sind Sie Eigentümer oder Verwalter einer Gewerbeimmobilie, dann sollten Sie sich beraten lassen, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.

 

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— Weitergehende Informationen —

 

Mit bloßem Auge ist die Gefahr nicht sichtbar. Legionellen sind Bakterien, die sich im warmen Wasser vermehren. Hauptinfektionsweg ist das Einatmen erregerhaltiger, lungengängiger Aerosole aus dem Warmwasserbereich. Eine Infektion kann beim Duschen über den Wassernebel oder in Whirlpools, Schwimmbecken Bereichen und anderen mit Wasserversprühungen oder -vernebelung versehenen Anlagen erfolgen.

 

Industrielle Kühlanlagen können ebenfalls Herde für diese Art von Keimen darstellen. Die Bakterien können das sogenannte Pontiac-Fieber und in schweren ällen Lungenentzündungen auslösen. Ältere Menschen, Raucher, Leistungssportler und Personen mit geschwächtem Immunsystem können sogar an der berüchtigten Legionärskrankheit sterben. Ca. 3000 Menschen fallen ihr jährlich zum Opfer.

 

Wie kann es zu einer Verkeimung des Trinkwassers kommen?

Legionellen können grundsätzlich in jedem Trinkwasser vorkommen. Allerdings entscheidet die Wassertemperatur hauptsächlich, ob sich Legionellen auf gesundheitsbedenkliche Konzentrationen vermehren. Über 20 °C steigt die Vermehrungsrate an und erreicht ihren Höhepunkt bei 30 °C bis 45 °C. Totstränge/nicht durchströmte Bereiche der Trinkwasserrohrleitung können das vermehren dieser Keime unterstützen.

 

Wie kann eine Verkeimung verhindert werden?

Trinkwasseranlagen müssen geprüft und gewartet werden, nach den anerkannten Regeln der Technik. Es dürfen keine Stagnations- und Totleitungen vorhanden sein. Nach dem Motto: Wasser muss immer fließen.

Hinweis: Kaltwasser max. Temperatur: 25 °C | Warmwasserausgang am Warmwasserboiler muss mindestens 60 °C aufweisen.

 

Gewerbliche genutzter Wohnraum und öffentliche Einrichtungen wie z.B. Krankenhäuser, Altenheime, Kindergärten und Hotels sind diesen Gefahren ausgesetzt und daher verpflichtet, regelmäßig Nachweise zur Einhaltung der Trinkwasserqualität zu erbringen. Am 09.01.2018 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten.

 

Fragen? Einfach Kontakt aufnehmen.

 

Ihr Team der S&M – Die IMMOSPEZIALISTEN

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