Unser Immobilien Consulting umfasst viele Themengebiete, wie z.B. Hotelconsulting und Coaching. Aber wir betreuen auch Umbau- und Sanierungsmaßnahmen, Auffang- und Nachfolgekonzepte und Mediationen.
Von der umfassenden Betriebsanalyse zur Optimierung der Strukturen und Kosten, über Schulungen bis zur Unterstützung bei der Hotelleitung bieten wir ein umfassendes Analyse- und Schulungsprogramm im Rahmen unseres Immobilien Consultings.
Sie wollen umbauen, sanieren oder erweitern?
Unser Leistungsangebot reicht von der fachkundigen Planung über die Herstellung des Baurechtes (soweit erforderlich) bis hin zur Erstellung von Leistungsbeschreibungen und der Abnahme nach Fertigstellung.
Sie haben individuelle Vorstellungen zum Erhalt oder Überleitung Ihres Immobilienvermögens oder Ihres Unternehmens?
Durch die Erarbeitung eines fundierten Nachfolgekonzeptes unterstützen wir Sie bei dessen Realisierung.
Der freihändige Verkauf einer Immobilie setzt im Regelfall deren lastenfreie Übertragung voraus.
Sie haben Probleme mit eingetragenen Berechtigten?
Wir vermitteln bei Streitigkeiten im Gesellschafter- oder Miteigentümerkreis zur Vermeidung gerichtlicher Streitigkeiten durch außergerichtliche Schlichtungen / Mediationen.
Wir analysieren, klären und prüfen das Baurecht im Zusammenhang mit der Nutzung und Nutzungsänderungen von Immobilien nach BauNVO. Bauunterlagen inkl. Pläne werden aufgearbeitet und aktualisiert.
Die Optimierung des Energieverbrauchs und somit die Reduzierung des CO²-Ausstoßes steht an erster Stelle, wenn es um Energie & Nachhaltigkeit bei Immobilien geht. Gerne entwickeln wir für Sie ein passendes Konzept für das Energiemanagement und helfen Ihnen bei der Umsetzung.
Analyse und Optimierung sind die Grundbestandteile eines effektiven Gebäudemanagements. Dazu bauen wir für Sie ein funktionierendes Gebäude- und Wartungsmanagement auf. Gerne nehmen wir auf Wunsch auch eine vorübergehende Leitung des Gebäudemanagement wahr und helfen darin bei der Optimierung der bestehenden Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten.
Abfälle sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Dabei genießt der Schutz von Mensch und Umwelt höchste Priorität. Bei der Verwertung oder Beseitigung von Abfällen werden unterschiedliche Behandlungsverfahren angewendet. Sie richten sich nach der Beschaffenheit des Abfalls und dem Behandlungsziel. Wir haben den Fachmann.
Wir vermitteln bei Streitigkeiten im Gesellschafter- oder Miteigentümerkreis oder mit Handwerkern zur Vermeidung gerichtlicher Streitigkeiten durch außergerichtliche Schlichtungen / Mediationen. Auch bei Streitigkeiten in Erb- und Scheidungsfällen stehen wir Ihnen diskret und tatkräftig zur Seite.
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