Energieeffizienz von Neubauten, Bestandsimmobilien und Individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP)

Energieeffizienz von Gebäuden

S&M: Energieberatung und Erstellung individueller Sanierungsfahrpläne

Das neue Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) legt energetische Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest. Im GEG wurden die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst und deren Inhalte zu einer Vorschrift verbunden. Wenn Sie eine Heizung ersetzen, gelten nur für Öl- und Gasheizungen Vorgaben des GEG schon ab 2024, manche Regelungen hingegen erst ab Mitte 2026 bzw. ab 2028, je nach Größe der Kommune.

Bei der Betrachung der Energieeffizienz von Gebäuden und der Planung möglicher Sanierungsmaßnahmen empfiehlt sich die folgende Unterscheidung :

  • Neubau Immobilien
  • Modernisierungspflicht bei Bestandsimmobilien
  • freiwillige Modernisierung von Bestandsimmobilien
  • Individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP)

Um Ihr Haus am effizientesten mit einer neuen Heizungsanlage auszustatten, helfen Ihnen die Experten von S&M DIE IMMOSPEZIALISTEN gerne. S&M arbeitet dabei eng mit der Firma Pro-Tec Energieberatung zusammen, um Ihnen neben einer fundierten Energieberatung auch konkrete, individuelle Sanierungsfahrpläne für Ihre Immobilie zu erstellen.

Neubau Immobilien

Anforderungen an die Heizungsanlage beim Neubau.

Modernisierungspflicht von Bestandsimmobilien

Pflichten bei der Modernisierung der Heizung in einer Bestandsimmobilie.

freiwillige Modernisierung von Bestandsimmobilien

Möglichkeiten zur freiwilligen Modernisierung der Heizungsanlage.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Schritt für Schritte modernisieren und umbauen.

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