Um keine Bauschäden am Nachbargebäude zu verursachen, wurde für die Grenzbebauung ein Regelwerk festgelegt. Für die Errichtung von Gebäuden gilt für gewöhnlich zwischen zwei Gebäuden ein Mindestabstand von je drei Metern zur Grundstücksgrenze für jeden Bauherr. Je nach Höhe des Gebäudes auch mehr. Hat das Gebäude eine Höhe von 9,0 m dann beträgt der erforderliche Abstand zur Grenze...